![]() |
||||||||||||||||||||
- Berufsbild Rettungsassistent - Welcher Kollege kennt die Situation nicht, man ist womöglich mit Blaulicht und Martinshorn zum Einsatzort gebraust, und begibt sich nun bepackt mit Notfallkoffer, EKG-Gerät (Defibrillator) und Sauerstoffgerät in das Haus, wo Frau Mustermann im Anfangsstadium eines Asthmaanfalls nach Luft japsend auf dem Stuhl sitzt. Der Ehemann, der uns erleichtert die Tür geöffnet hat, informiert nun seine Frau mit folgenden Worten über unser Eintreffen: "Du Helga, die Krankenwagenfahrer sind da!" ![]() Diese Geschichte spielt sich leider fast täglich ab, denn der Kenntnisstand um das Berufsbild "Rettungsassistent" ist nicht eben hoch. Das hat verschiedene Gründe, wovon der wichtigste vielleicht ist, dass es ein relativ junger Beruf ist. Der aufmerksame Leser hat sicher bemerkt, dass wir als Rettungsdienst eine Menge Dinge mehr machen, als nur den "Krankenwagen" zu fahren. Und zunächst einmal fahren wir ja auch keinen Krankenwagen, der nur für den Transport von kranken Menschen zuständig ist, die nicht mehr selber oder mit dem Taxi ins Krankenhaus fahren können, sondern einen Rettungswagen, der jede Menge medizintechnische Gerätschaften, Verbandsstoffe, Medikamente und weitere nützliche Produkte an Bord hat, um möglichst jeder lebensbedrohlichen Erkrankung oder Verletzung eines Menschen begegnen zu können, sei es nach einem Verkehrsunfall oder bei einem Herzinfarkt. Doch was macht denn der Rettungsassistent, wenn er nicht nur "Krankewoochefohrer", aber auch nicht Arzt ist?
Entwicklung: Wie in vielen anderen Berufen auch gab es in der Qualifikation des Rettungsdienstpersonals seit den 50er Jahren eine stetige Entwicklung und Verbesserung. Angefangen vom "Krankentaxifahrer" bis weit in die 60er Jahre hinein entwickelte sich der Beruf über den nach einem 520-Stunden-Programm ausgebildeten Rettungssanitäter in den 70er und 80er Jahren bis zum heutigen Berufsbild des Rettungsassistenten.
Die Ausbildung ist gesetzlich geschützt und wird durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen sowie die Rettungsassistentengesetze der einzelnen Bundesländer geregelt. Und damit ist die Entwicklung noch lange nicht am Ende, gerade im Hinblick auf die stetig wachsenden Kosten im Gesundheitssystem wird momentan über eine Kompetenz- und damit auch einer Ausbildungserweiterung für das Berufsbild des Rettungsassistenten nachgedacht. Viele Stimmen befürworten eine Anlehnung an das amerikanische Modell, wo die so genannten "Paramedics" eigenständig und ohne Notarzt den größten Teil der Notfälle alleine abarbeiten. Momentan ist für die Rettungsassistenten z. B. die Möglichkeit der Medikamentengabe sehr restriktiv gehandhabt, nur sehr wenige ausgewählte Medikamente dürfen in klar definierten Situationen eingesetzt werden, da die "Heilkunde" den Ärzten vorbehalten ist und im Heilpraktikergesetz geregelt ist. Entsprechend heißt das ganze dann auch "Notkompetenz", was ja eigentlich Unsinn ist, denn wer sonst nicht kompetent ist, ist es in der Not auch nicht. Ein weiterer Vorteil wäre dann eine Rechtssicherheit, die momentan leider nicht so klar wie erforderlich vorhanden ist. Vom Rettungsassistenten wird erwartet, dass er bestimme Maßnahmen nur in Ausnahmesituationen anwendet, sie dann aber sicher beherrscht. Eine sichere Anwendung ist aber nur durch eine gewisse Einsatzroutine gewährleistet. Was die Berufsbezeichnung angeht, ist vielen Leuten die Bezeichnung Rettungssanitäter eher bekannt als der Rettungsassistent, was aber auch daran liegt, dass es sich um ein relativ junges Berufsbild handelt (1989). Der Name orientiert sich an anderen medizinischen Assistenzberufen (medizinisch-technische Assistenten, Diätassistenten etc.), der Rettungsassistent also als "Helfer/Assistent des Arztes" fungiert. Ausbildung:
Teilweise wird die Ausbildung zum Rettungsassistenten auch in drei Jahren durchgeführt, dann kommen noch ein paar weitere Ausbildungsinhalte wie Führerschein Klasse C, Desinfektor-Lehrgang, Sprachunterricht (Englisch) u.a. hinzu. Der schulische Teil muss oft weitgehend selber finanziert werden, als Praktikant im Anerkennungsjahr bekommt man in der Regel ein Gehalt.
|
![]() |